Am 31. März ist Stichtag für das Einreichen der Steuererklärung 2023.
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet, beziehungsweise nur so-weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist.
Das folgende Baugesuch liegt vom 2. April bis 2. Mai 2024 auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf: